Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Ewiges Meer, großes Moor bei Aurich“ gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 16 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in den Gemeinden Südbrookmerland und Großheide sowie der Stadt Aurich auf dem Gebiet des Landkreises Aurich und der Gemeinde Eversmeer in der Samtgemeinde Holtriem auf dem Gebiet des Landkreises Wittmund, die als Anlage 1-4 beigefügt ist, wird beschlossen.

 

Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.