Der Erlass der Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) „Schwarzes Meer“ gem. § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 16 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund, die als Anlage 1-4 beigefügt ist, wird beschlossen.

 

Der Beschluss wird unter Abwägung der im öffentlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Bedenken gefasst.